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MITGLIEDSBEITRAG

Der Jahresbeitrag für jedes aktiv singende Mitglied in Erwachsenenchören beträgt 1,50 Euro (unverändert seit 18.03.2018). Der Versicherungsbeitrag für Aktive in Kinder- und Jugendchören in Höhe von 0,40 Euro wird vom Kreis-Chorverband Bernkastel-Wittlich übernommen. 

Laut Beitragsordnung des Chorverbandes Rheinland-Pfalz vom 24.03.2023 sind an diesen außerdem jährlich zu entrichten:

Sockelbeitrag je Mitgliedsorganisation, denen aktive Mitglieder ab 27 Jahre angehören:

 

 

39,50 Euro

Versicherungsbeitrag je aktivem Mitglied (mindestens für 10 Personen):

 

 

0,40 Euro

Mitgliedsbeitrag je aktivem Mitglied in Erwachsenenchören (mindestens für 10 Personen):

 

2,80 Euro

GEMA-Beitrag je aktivem Mitglied in Erwachsenenchören (mindestens 10 Personen):

 

1,30 Euro

Mitgliedsbeitrag je aktivem Mitglied ab 27 Jahre in Kinder- und Jugendchören (mindestens für 10 Personen):

 

1,50 Euro

Mitgliedsorganisationen, die nicht fristgerecht die Bestandsmeldung abgeben, müssen auf Grundlage der Vorjahresmeldung einen Beitrag mit 50%tigem Aufschlag zahlen. 
 
Mitgliedsorganisationen/-vereine können für 2 Jahre die Ruhendstellung beantragen, müssen aber einen Pauschalbeitrag von 75 Euro entrichten. Sie genießen in dieser Zeit weiterhin Versicherungsschutz und können Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen sind als „ruhender Verein“ Fördermittel, GEMA-Leistungen und die Beantragung von Ehrungen. 

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